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Treppenhausreinigung in Hanau

Im Turnus Ihrer Wahl, mit den vereinbarten Arbeiten im Vertrag.

Putzpläne unter Nachbarn halten selten lange.

Ein sauberes Treppenhaus ist das Erste, was Mieter, Interessenten und Besucher von einem Haus sehen. Und es ist der häufigste Streitpunkt in Mehrfamilienhäusern.

Wir übernehmen die Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Hanau und Umgebung. Zu verlässlichen Terminen und mit einem Leistungsverzeichnis, das genau festhält, was wann gereinigt wird.

Betriebskosten

Der Punkt, der für Vermieter entscheidend ist

Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung umlagefähige Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Dasselbe gilt für die Gartenpflege (§ 2 Nummer 10) und den Winterdienst als Teil der Straßenreinigung (§ 2 Nummer 8).

Für Eigentümer und Verwaltungen heißt das im Ergebnis: Die laufende Reinigung durch einen Dienstleister belastet Ihre eigene Kalkulation in der Regel nicht. Was Sie gewinnen, ist ein Haus, in dem die Reinigung tatsächlich stattfindet, und ein Ende der Diskussionen über Putzpläne.

Einmalige Arbeiten wie eine Grundreinigung oder eine Entrümpelung sind nicht umlagefähig, ebenso wenig Instandhaltungsarbeiten. Wir weisen solche Positionen im Angebot getrennt aus, damit Ihre Abrechnung sauber bleibt.

Was zur Reinigung gehört

Bei jedem Turnus

  • Treppenläufe, Podeste und Absätze feucht wischen
  • Geländer und Handläufe abwischen
  • Eingangsbereich und Windfang, Fußmatten aufnehmen und reinigen
  • Briefkastenanlage abwischen
  • Lichtschalter, Klingeltableau und Türgriffe
  • Glasflächen in Haus- und Zwischentüren
  • Kellerabgang und Kellergänge kehren
  • Aufzugkabine, Spiegel und Bedientableau

In größeren Abständen, nach Absprache

  • Fenster im Treppenhaus, vom Gebäudeinneren aus gereinigt
  • Heizkörper und Fensterbänke
  • Geländerstreben und schwer zugängliche Ecken
  • Dachboden und Nebenräume
  • Grundreinigung mit maschineller Bodenbearbeitung

Turnus: wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich, ganz wie Sie es möchten. Was sinnvoll ist, hängt von der Anzahl der Parteien und der Lage ab. Bei Häusern an stark befahrenen Straßen reicht ein zweiwöchentlicher Rhythmus oft nicht.

Was uns von einer Putzhilfe unterscheidet

01Die Arbeiten stehen im VertragBei laufender Betreuung schließen wir einen Vertrag, in dem die auszuführenden Arbeiten aufgelistet sind. Sie können jederzeit nachlesen, was vereinbart ist.
02Ein fester ReinigungstagDer Turnus wird vereinbart und dann eingehalten. Ist ein Tag festgelegt, wird an dem Tag auch gereinigt.
03Verkehrssicherung während der ArbeitNasse Böden werden gekennzeichnet. Wer im Treppenhaus wischt, ohne darauf hinzuweisen, schafft genau das Haftungsrisiko, das Sie vermeiden wollten.
04Immer dieselben zweiWir sind zu zweit und arbeiten ohne Subunternehmer. Dadurch fällt auf, wenn im Keller etwas tropft oder eine Leuchte ausgefallen ist, und Sie erfahren davon.

Schlüssel: Die Übergabe halten wir vertraglich fest, und zwar in der Form, die Sie vorgeben. Ob Übergabe gegen Quittung, Schlüsseltresor oder eine Regelung Ihrer Hausordnung, richten wir uns danach.

Vertretung: Fällt einer von uns aus, übernimmt der andere. Die Reinigung entfällt nicht, weil jemand krank ist oder Urlaub hat.

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