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Winterdienst in Hanau

Räumen und Streuen im Saisonvertrag, nach den Vorgaben der Hanauer Straßenreinigungssatzung, mit Dokumentation jedes Einsatzes.

Die Stadt Hanau räumt Ihren Gehweg nicht.

Das ist keine Werbefloskel. § 1 Absatz 2 der Hanauer Straßenreinigungssatzung sagt wörtlich: „Die Stadt Hanau übernimmt nicht den Winterdienst." Selbst dort, wo die Stadt die allgemeine Straßenreinigung erledigt und dafür Gebühren erhebt, bleibt der Winterdienst vollständig bei Ihnen.

Verpflichtet sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher. Wer die Pflicht nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld von 2,50 bis 1.000 Euro und, deutlich teurer, die Haftung, wenn jemand vor dem Haus stürzt.

Was die Satzung konkret verlangt

Die wenigsten wissen, wie eng die Vorgaben tatsächlich sind.

Zeiten

Montag bis Freitag7:00 bis 20:00 Uhr
Samstag8:00 bis 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage9:00 bis 20:00 Uhr

Entscheidend ist der Zusatz in § 11 Absatz 8: Die Maßnahmen sind bei Schneefall und Glätte unverzüglich durchzuführen und nach Bedarf zu wiederholen. Einmal morgens räumen genügt also nicht.

Breite

Gehwege und Überwege sind so breit zu räumen und zu streuen, dass der Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zusätzlich muss für jedes Grundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Hauseingang von mindestens 1,50 Metern geräumt und gestreut sein.

Streumittel: die häufigste Falle

Zu verwenden sind Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material. Salz ist auf Gehwegen und Überwegen grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist es nur bei Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällstrecken, und dort nur in der unbedingt nötigen Menge.

Wer trotzdem salzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 Absatz 1 Nummer 9. Der Sack Streusalz aus dem Baumarkt ist in Hanau keine Lösung, sondern ein Bußgeldrisiko.

Die Nacharbeit, die fast alle vergessen

Rückstände von Streumitteln sind nach dem Auftauen sofort zu beseitigen (§ 12 Absatz 2). Auch das ist bußgeldbewehrt. Und die Abflussrinnen müssen jederzeit frei von Schnee und Eis sein, vor allem bei Tauwetter. Sonst steht das Schmelzwasser und friert über Nacht zur Rutschbahn.

Die Regel, die fast jeder übersieht

Liegt Ihr Grundstück an einer Straße mit nur einem Gehweg, sind nach § 11 Absatz 2 beide Straßenseiten abwechselnd verpflichtet, und der Wechsel richtet sich nach der Jahreszahl. In Jahren mit gerader Endziffer räumt die Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die gegenüberliegende Seite.

Der Wechsel fällt jedes Jahr mitten in die Saison, nämlich auf den 1. Januar. Wer im Dezember zuständig war, ist es im Januar unter Umständen nicht mehr, und umgekehrt. Wer das nicht auf dem Schirm hat, steht plötzlich ungeräumt da und haftet.

Wir haben das im Blick und regeln es im Vertrag.

Wir nehmen nur so viele Objekte an, wie wir am Morgen auch schaffen. Ein Winterdienst, der zu viele Adressen angenommen hat, kommt bei Ihnen zuletzt an. Deshalb ist unsere Zahl begrenzt, und Sie müssen sich darüber keine Gedanken machen.

Was wir übernehmen

  • Räumen von Gehwegen, Überwegen und Zuwegungen in der vorgeschriebenen Breite
  • Streuen mit abstumpfendem Material nach Satzungsvorgabe, kein Salz
  • Freihalten von Hauseingängen, Zugängen zur Fahrbahn und Abflussrinnen
  • Eigener Streuwagen und eigenes Räumschild
  • Das Streugut stellen wir, Sie müssen nichts vorhalten
  • Geräumt ist, bevor die ersten Leute da sind
  • Wiederholte Einsätze bei anhaltendem Schneefall, nicht nur eine Runde am Morgen
  • Beseitigung der Streugutreste nach dem Winter
  • Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit, im Streitfall Ihr Nachweis

Für Hausverwaltungen und Gewerbe

Saisonvertrag für die gesamte Winterperiode, feste Objektzuständigkeit und dieselben Leute, die auch den Rest des Jahres bei Ihnen sind. Jeder Einsatz wird dokumentiert, sodass Sie gegenüber Eigentümern und im Schadensfall gegenüber Versicherern belegen können, dass geräumt wurde. Fällt einer von uns aus, übernimmt der andere. Eine Rufbereitschaft lässt sich im Vertrag vereinbaren.

Die Kosten zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.

Für Privathaushalte

Sie sind beruflich unterwegs, verreist oder gesundheitlich eingeschränkt? Dann übernehmen wir den Winterdienst für Ihr Grundstück, als Saisonvertrag oder für einen begrenzten Zeitraum, etwa während Ihres Urlaubs.

Winterdienst rechtzeitig vergeben

Die Verträge für die kommende Saison werden üblicherweise im Oktober geschlossen. Wenn der erste Schnee fällt, ist es für die Planung zu spät.